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Todesfall - was nun?
Bei Tod in Folge Krankheit zu Hause
Den behandelnden Arzt oder den Hausarzt benachrichtigen. Ist
dieser abwesend, den Notfallarzt verständigen, Telefon 1811
oder 117 (Polizei) geben Auskunft. Bevor die
Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf
nichts unternommen werden.
Bei Tod in Folge Unfall
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen
die Polizei benachrichtigen.
Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei
benachrichtigt den Amtsarzt.
Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim
Die Spital- bzw. die Heimbehörden besorgen die nötigen
Formalitäten und lassen eine Todesbescheinigung ausstellen.
Benachrichtigung des Bestattungsamtes
Das Bestattungsamt ist, wenn möglich, von einem Angehörigen
persönlich zu benachrichtigen. Es sind folgende Unterlagen
mitzubringen:
1. Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
2. Familienbüchlein (für Verheiratete)
3. Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
4. Pass (für Ausländer) und Eheschein (sofern vorhanden)
5. allenfalls Schriftenempfangsschein, Identitätskarte,
Personalausweis
Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist
ausserdem dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu
melden.
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