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Wer sind wir?

Der Verein VETH wurde mit dem Ziel gegründet, die in der Schweiz lebenden AusländerInnen bei der Überführung ihrer verstorbenen Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützten.

In der Vergangenheit mussten wir immer wieder in Erfahrung bringen, dass die Familienmitglieder der Verstorbenen, über nicht ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Teilweise waren sie gezwungen, Geld einzusammeln und wussten nicht welche amtlichen Verfahren zu erledigen sind. Diese Angelegenheiten in den Tagen der Trauer zu erledigen, stellte eine weitere Belastung für die Angehörigen dar.

Der Verein VEHT steht den Angehörigen in dieser schwierigen Zeit bei. Im Todesfalle eines Mitgliedes oder dessen Angehörigen, werden alle amtlichen Verfahren in der Schweiz durch unseren Verein übernommen. Nach dem der Leichnam mit dem Flugzeug in seine Heimat gebracht worden ist, wird er in einem Bestattungswagen bis zum Friedhof gefahren. Kann kein Bestattungswagen zur Verfügung gestellt werden, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 200 geleistet.

Informationen zu unseren Dienstleistungen:

1) Eltern der angehenden Mitglieder die keinen offiziellen Wohnsitz in der Schweiz haben und nur zu Besuchszwecke in die Schweiz kommen, profitieren mit einer Spende von CHF 250 (einmalig) von der Mitgliedschaft ihrer Kinder. Im Falle eines Todes während der erteilten Visumsfrist (max. 3 Monate), werden die Kosten der Leichnamsüberführung dieser Personen vom Verein VEHT getragen. Bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten oder dem Nichtvorhandensein eines Visums für die Schweiz entfällt der oben erwähnte Anspruch. Für die genannten Personen besteht kein jährlicher Mitgliedschaftsbeitrag.
2)
Falls ein Mitglied (ausserhalb Schweiz) in einem europäischen Land aus dem Leben scheidet, werden sämtliche Kosten der Bestattung von unserem Verein getragen. Falls das Ableben ausserhalb von Europa geschieht, kommt unser Verein für die Kosten bis zu CHF 5000 auf.
3)
Kinder die älter sind als 21 Jahre oder unabhängig vom Alter verheiratet sind, haben eine eigene Mitgliedschaft zu beantragen.
4)
Im Todesfall einer für die Leistungen des Beistandsfonds berechtigten Person muss der Verein umgehend benachrichtigt werden.
5)
Den Anweisungen des Fonds muss Folge geleistet werden, anderenfalls wird keine Auszahlung durchgeführt.

 
 
FUL Bestattungshilfe/Verein VEHT Dübendorfstrasse 223, 8051 Zürich
Tel: 044 32 000 23 Notfälle : 079 635 99 14 / E-mail : info@islamischebestattung.ch