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Verein VEHT - Islamischer Fonds zur Unterstützung bei der
Leichnamsüberführung
Der Tod
In der modernen Welt befassen wir uns im Alltag kaum mit dem
Thema des Todes. Wir möchten keinen Gedanken daran
verschwenden und verdrängen den Gedanke sobald er in unserem
Sinne ist. Sei es in den alltäglichen Gesprächen, in der
Werbung oder in Begegnungen mit Freunden, wir vermeiden es
über den Tod zu sprechen.
Der Tod drängt erst in unser Bewusstsein, wenn jemand in
unserem näheren Umfeld davon betroffen ist. Wie schon der
bekannte Philosoph Montaigne andeutete; „Es ist nicht klar
wo der Tod auf uns wartet, deswegen ist es besser wenn wir
immer bereit sind ihn zu empfangen.“ So müssen wir uns
bewusst sein, dass der Tod jeder Zeit und überall auf uns
und unsere Liebsten, Bekannten und Freunde begegnen kann.
Leichentransport
Auch wenn wir den Tod im Alltag vergessen, müssen wir
jederzeit vorbereitet darauf sein. Um Menschen in der
schwierigen Situation eines Todesfalls ausserhalb ihres
Heimatlands in jeder Hinsicht zu unterstützen wurde der
„Islamische Fonds zur Unterstützung bei der
Leichnamsüberführung“ gegründet. Der Fonds hat es sich zur
Aufgabe gemacht, Menschen beim Leichnamstransport in das
Heimatland oder in die Schweiz und bei der Bestattung zu
unterstützen und für die daraus resultierenden Kosten
aufzukommen.
Leistungen bei Todesfall
-Bestattungskosten (Waschung (Gusl), Einkleidung, Gebet,
Einsargung)
-Verwaltungskosten bei
Konsulaten, sowie offiziellen Instanzen und Schweizer
Behörden
-Frachtkosten des
Leichnams per Flugzeug. Der Transport erfolgt bis zum
nächstgelegenen Flughafen des Beerdigungsortes.
-Transport des
Leichnams von Flughafen bis zum Beerdigungsort in einem
Bestattungswagen. Kann kein Bestattungswagen zur Verfügung
gestellt werden, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 200
geleistet.
-Gebühren für den Hin-
und Rückflug (Economy Class) eines Angehörigen der
verstorbenen Person der den Leichnamstransport begleiten
wird (Personen die ihren Flug in einer höheren Klasse
buchen, werden die Preisdifferenz selbst bezahlen müssen).
Mitgliedschaftsbeitrag pro Jahr und pro Familie
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Mitglied |
Europa |
Übrige Staatsangehörige |
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Einzelperson |
39 CHF |
49 CHF |
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Ehepaar
(keine Kinder) |
55 CHF |
69 CHF |
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Familie
(maximal zwei Kinder *) |
65 CHF |
29
CHF Pro Person |
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Familie
(mehr als zwei Kinder *) |
70 CHF |
29
CHF Pro Person |
(Kinder sind
unter 21 Jahre alt und nicht verheiratet)
Anmerkung: Die Mitgliedschaft beginnt nicht mit dem
Einsenden des Anmeldungsformulares. Über den Eintritt in den
Verein entscheidet der Vorstand des Vereins VETH.
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